Laut Kirchenrecht "haben die Gläubigen das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, sowohl den geistlichen Hirten als auch den übrigen Gläubigen kundzutun". (Canon 212 Paragraph 3)
Mutige Frauen in der Kirche sind immer wieder solchen Aufforderungen nachgekommen.
Die Kirchenfrauen führen auch in ihrem 8. Programm diese Tradition weiter. Sie haben Aussagen und Taten hoher Kirchenmänner und deren Gefolgsleuten kreativ und humorvoll verarbeitet.
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WohinTippHQ 37 mins ago