Vortrag von Ulrich Nachbaur in der Reihe "Vorarlberger Landstände"
Bei Jubiläen wird in Vorarlberg gerne auf die Landstände verwiesen, auf die „uralte“ Tradition der Landesdemokratie. Inwieweit aber spiegelt sich diese Rechtfertigung und Erinnerung in der Verfassungsentwicklung unseres Landes wider?
Diese Frage lässt sich derzeit noch kaum seriös beantworten. Es fehlt nicht an historisierenden Klischees, aber an wissenschaftlichen Grundlagen für das ausgehende 18. Jahrhundert.
„Nichts galt dem Vorarlberger mehr als die durch altes Herkommen geheiligte Landesverfassung,“ schrieb Benedikt Bilgeri 1961 in seiner Darstellung der „Vorarlberger Demokratie vor 1861“; um dann für die Zeit ab 1786 nur noch lapidar festzustellen: „Die Stände blieben äußerlich gleich, hatten aber keine Bedeutung mehr.“
So wird sich Ulrich Nachbaur auf die Frage konzentrieren, wie die „alte Verfassung“ der Vorarlberger Landschaft letztlich ausgesehen haben mag, die 1808 vom bayerischen König aufgehoben wurde.
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WohinTippHQ 1 hour ago