Jeder Eigentümer hat das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf „Unverletzlichkeit des Eigentums“. Dieses Grundrecht unterliegt jedoch vielen Beschränkungen, zB durch das Baugesetz, das Raumplanungsgesetz, die Steuergesetze, Enteignungsregelungen usw. In welchem Umfang finden Beschränkungen und Eingriffe statt? Was muss geduldet werden, und wann hat man (noch) die Möglichkeit sich zu wehren? Univ.-Prof. Dr. Weber, Leiter des Institutes für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre von der Universität Innsbruck, ist erklärter Experte für Grundrechtsfragen. Er wird Ihnen bei seinem Expertenvortrag im Rahmen der VEV-Generalversammlung 2013, in kurzweiliger Form Ihr Recht in Theorie und Praxis erläutern.
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WohinTippHQ 2 hours ago