Buchungsgebühren können anfallen
Elternberatung (vor einvernehmlicher Scheidung)
Gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dass sie sich über die aus der Scheidung spezifisch resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder facheinschlägig beraten lassen müssen.
Ohne eine derartige Beratung ist es nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Parteien gegenüber dem Gericht - etwa durch Vorlage einer Bestätigung - glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern.
Da im Rahmen der Elternberatung eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder im Vordergrund steht, können auch mehrere Elternpaare eine derartige Beratung an diesem Abend gemeinsam in Anspruch nehmen.
Teilnahmebestätigung kann bei Gericht verwendet werden.
Termin Dienstag, 7. Mai 2013, 18.00 Uhr
Ort Ehe- und Familienzentrum, Herrengasse 4, 6800 Feldkirch, Seminarraum UG
Leitung Frau Elisabeth Fink (Gruppenleiterin Gigagampfa im efz)
Herr Martin Fellacher (Männerberatung im efz)
Kostenbeitrag EUR 30,00 pro TeilnehmerIn, EUR 50,00 pro Paar
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WohinTippHQ 1 hour ago