Mit den Römischen Verträgen und dem EWR-Abkommen wurde ein gemeinsamer Markt geschaffen, in dem der freie Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital in einunddreissig europäischen Ländern möglich ist. Ob Dienstleister, Warenproduzenten oder reine Investoren, der heutige Wirtschaftsteilnehmer benötigt zunehmend einen Schutz gegenüber dem Staat als Hoheitsträger. Gleichzeitig muss es dem Staat möglich sein, legitime Allgemeininteressen zu verfolgen und somit seiner Sozialfunktion nachzukommen. Ein Kräftegleichgewicht zwischen diesen gegensätzlichen Anliegen vorzusehen, gestaltet sich oftmals als schwierig. Wie umfassend und effektiv ist der Schutz von Investitionen vor dem Staat gemäß den EU- bzw. EWR-Grundfreiheiten nach sechzig Jahren Römischer Verträge und fünfundzwanzig Jahren EWR-Abkommen? Was bedeutet das allgemeine Rechtsprinzip der Rechtssicherheit in diesem Kontext? Und was sind die Auswirkungen der europäischen Grundrechte? Diese Fragen werden im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des EuGH und des EFTA-Gerichtshofs näher durchleuchtet.
Dr. Luigi Malferrari ist Mitglied des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission in Brüssel und vorwiegend im Bereich der Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit tätig. Seit 2004 lehrt er EU-Recht und Grundfreiheiten an der Universität Robert Schuman in Strassburg und seit 2013 an der EBS in Wiesbaden. Er war früher Referent am EuGH und arbeite davor als Anwalt in einer international tätigen Anwaltskanzlei.
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WohinTippHQ 33 mins ago