Aufgrund eines Grundsatzbeschlusses des Verfassungsgerichtshofs und mangels eines neuen Gesetzes sind aufgrund des Diskriminierungsverbotes seit 1.1.2019 gleichgeschlechtliche Paare den heterosexuellen Paaren standesamtlich gleichgestellt. Das heißt, es gilt die „Ehe für alle“ gleich welcher sexuellen Orientierung. Oder eben die „Verpartnerung“ bzw. „eingetragene Partnerschaft“ für alle. Denn alles andere hat das Verfassungsgericht aufgehoben, weil es diskriminierend wäre.
Die evangelische Kirche H.B. hat 1999 schon sehr weitgehend beschlossen, dass die Segnung sowohl hetero-, wie homosexueller Paare möglich ist und angesichts des Gesetzes zur eingetragenen Partnerschaft auch in dieser Hinsicht ihr Segensformular angepasst. Die Frage, wie nun die vom Gesetzgeber geforderte „Ehe für alle“ im kirchlichen Raum angepasst werden soll, wird auf einer besonderen Synode der evangelischen Kirche H.B. am 16. März 2019 beschlossen.
Vor diesem Hintergrund haben wir Fachinspektor Mag. Peter Pröglhöf zum Gespräch eingeladen und er hat zugesagt!
Peter Pröglhöf, Jahrgang 1961, war 1986/87 Lehrvikar in Hallein, und anschließend 1987 – 2000 zunächst Pfarramtskandidat, dann Pfarrer in Saalfelden. Er ist seit 2000 Fachinspektor für den evangelischen Religionsunterricht in Salzburg, Nordtirol und Vorarlberg.
Seit 1991 lebt er in Partnerschaft mit Dr. Peter Gabriel (1996 – 2006 Pfarrer in Salzburg, seit 2006 Pfarrer in Hallein), seit 2001 nach deutschem Recht verpartnert (anerkannt in Österreich 2010), seit 2017 nach deutschem Recht verheiratet (anerkannt in Österreich 2019).
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WohinTippHQ 51 mins ago