Durch das neue Erwachsenenschutzgesetz wurde das bisherige System der Sachwalterschaft abgelöst durch folgende Formen der Erwachsenenvertretung: Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Dieser Vortrag gibt eine allgemeine Orientierung über die Fragen, wie im Falle des Verlusts oder des Mangels an Geschäftsfähigkeit (Demenz, psychische Erkrankung, geistige Behinderung) vorgegangen werden kann.
Referent: Mag. Günter Nägele, Jurist, Leiter ifs Erwachsenenvertretung
Möchten Sie sich für unseren wöchentlichen Newsletter mit Veranstaltungstipps in Ihrer Umgebung, Gewinnspielen u.v.m. anmelden?
Nein danke, ich bin bereits Wohintipp-Mitglied (oder möchte nicht beitreten)
E-Mail Adresse eingeben, Anmelde-Button drücken und los geht’s
Bitte akzeptieren Sie erst unsere Nutzungsbedingungen.
Wollen Sie einen Kommentar hinterlassen?
Registrieren Sie sich (gratis!) bei Wohintipp.at oder loggen Sie sich ein
Kommentare
WohinTippHQ 2 hours ago