Durch das neue Erwachsenenschutzgesetz wurde das bisherige System der Sachwalterschaft abgelöst durch folgende Formen der Erwachsenenvertretung: Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Dieser Vortrag gibt eine allgemeine Orientierung über die Fragen, wie im Falle des Verlusts oder des Mangels an Geschäftsfähigkeit (Demenz, psychische Erkrankung, geistige Behinderung) vorgegangen werden kann.
Referent: Mag. Günter Nägele, Jurist, Leiter ifs Erwachsenenvertretung
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WohinTippHQ 1 hour ago