Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung. Wann braucht ein erwachsener Mensch eine gesetzliche Vertretung?
Wenn er durch eine geistige Behinderung oder psychische Krankheit nicht (mehr) in der Lage ist, gewisse Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden. Zu den psychischen Krankheiten zählt auch die Demenz.
Die gesetzliche Vertretung kann verschiedene Formen haben:
• Vorsorgevollmacht
• gewählte, gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung
Im Vortrag werden die unterschiedlichen Formen der Vertretung vorgestellt. In der anschließenden Diskussion besteht die Möglichkeit, auf konkrete Fragen einzugehen. Referent: Mag. Günter Nägele, ifs
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WohinTippHQ 1 hour ago