Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Grundzüge Erwachsenenvertretung
Referent: Dr. Bertram Metzler
Im heutigen Rechtsstaat sind zwei gegenläufige Tendenzen feststellbar:
Einerseits erwartet sich der Bürger vom sozialen Staat Hilfe in Notsituationen. Unzweifelhaft trifft den Staat auch eine Fürsorgepflicht für Personen, die ihre Dinge nicht mehr alleine besorgen können.
Andererseits werden Selbstbestimmung und Unabhängigkeit gemeinhin als hohes Gut angesehen. Jeder möchte seine Dinge selbst regeln anstatt „fremdgeregelt“ zu werden. Das ist die andere Seite.
Idealerweise soll daher die Selbstbestimmung des Einzelnen möglichst umfassend und lange erhalten bleiben, im Bedarfsfall jedoch sogleich (staatliche oder private) Hilfe erfolgen.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung sind rechtliche Möglichkeiten, um die Selbstbestimmung möglichst weit und lang zu erhalten. Der Vortrag hat das Ziel, diese Rechtsinstitute näher vorzustellen.
“ Diskussion und Fragebeantwortung”
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Kommentare
WohinTippHQ 22 mins ago