Diese Veranstaltung ist schon vorbei
Pforte 2021 - Das Kind – es schwebt! | Von der Freiheit der

Wann:

Do 8. Apr 2021, 17:30
Fr 9. Apr 2021, 17:30
Sa 10. Apr 2021, 10:30

Wo: Pförtnerhaus, Reichenfeldgasse 9, Feldkirch

Altersbeschränkung: Alle Altersklassen

Homepage:

Eingetragen von: claudiakrj

Mathias Schorn Klarinette

Epos:Quartett
Christine Busch Violine
Verena Sommer Violine
Klaus Christa Viola
François Poly Violoncello

Franz Schubert (1797 – 1828)
Quartettsatz D703, c-Moll

Wolfgang Amadeus Mozart (1756 – 1791)
Quintett für Klarinette, zwei Violinen, Viola und Violoncello A-Dur KV 581 "Stadler-Quintett"

Robert Schumann (1810 – 1856)
Soirée Stücke op. 73 für Klarinette und Streichquartett, Bearbeitung: François Poly

Valerie Capers (*1935)
aus „Portraits in Jazz“, bearbeitet für Klarinette und Streichquartett, Bearbeitung: François Poly

„Das Kind – es schwebt“ hat der große Komponist und Pianist Ferruccio Busoni, dem wir das diesjährige Jahresmotto verdanken, über die Musik gesagt. Diesem Schweben gehen wir mit einem der ganz großen Klarinettisten unserer Tage auf den Grund: Der Soloklarinettist der Wiener Philharmoniker Matthias Schorn ist für uns der Inbegriff eines freien Musikers, der keine Berührungsängste kennt. Ob Volksmusik oder Jazz, eine Klarinettensolo in einer Oper oder eine pfiffige Moderation – „Schorni“ ist für alles offen und lebt das mit großer Lockerheit und Hingabe.
Busoni meint in seinem inspirierenden Text weiter, dass „es eine Lust wäre, der Line des Regenbogens zu folgen und mit den Wolken Sonnenstrahlen zu brechen.“ Im Pförtnerhaus wird er gemeinsam mit dem Epos:Quartett „der Linie des Regenbogens“ im Mozart-Klarinettenquintett folgen und mit einer Bearbeitung von Schumanns Fantasiestücken op. 73 für Klarinette und Streichquartett „mit den Wolken Sonnenstrahlen brechen“.

Karten: www.events-vorarlberg.at, www.v-ticket.at

* Die Sitzplätze werden zugewiesen und die Kontaktdaten erfasst.
* Das Tragen einer FFP-2 Maske während der gesamten Veranstaltung ist verpflichtend.
* Es wird eine Lüftungspause geben.

* Es ist ein gültiges Testergebnis vorzuweisen, dafür gelten folgende Regelungen:
1. PCR-Tests | gültig bis zu 72 Stunden nach Testung.
2. Antigen-Tests müssen wie bereits üblich von medizinisch
qualifiziertem Personal durchgeführt werden | gültig bis max. 48
Stunden ab Testung.
3. Selbsttests in Teststraßen werden unter Aufsicht an den derzeitigen
Teststationen oder anderen „offiziellen“ Abnahmestellen
durchgeführt | gültig bis max. 48 Stunden ab Testung.
4. Selbsttests für zuhause, mit dem Sie sich registrieren müssen,
sind max. 24 Stunden gültig. Zur Anleitung geht es hier.

* Keinen Test brauchen:
- Kinder unter 10 Jahren
- Gesundete mit Absonderungsbescheid (Nachweis über behördliche
Bestätigung aufgrund von Quarantäne)
- Personen mit Antikörperbescheinigung
- Personen mit ärztlicher Bestätigung über durchgemachte
Erkrankung