Wenn eine volljährige Person auf Grund von Demenz, einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung nicht (mehr) entscheidungsfähig ist, braucht es möglicherweise eine Vertretung.
In diesem Vortrag wird besprochen, in welcher Form diese Vertretung erfolgen kann (Vorsorgevollmacht und gewählte/gesetzliche/gerichtliche Erwachsenenvertretung). Besonders Augenmerk wird darauf gelegt, wie eine solche Vertretung vermieden werden kann.
Referent: Mag. Günter Nägele, IFS Erwachsenenvertretung, Feldkirch
Anmeldung erbeten: T 05572/306-3155 oder pflege@dornbirn.at
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WohinTippHQ 43 mins ago