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RECHT praktisch: Gratifikation, Bonus und Sondervergütung

Wann:

Do 23. Mai 2024, 09:00–16:00

Wo: UFL Private Universität, Dorfstraße 24, Triesen

Altersbeschränkung: Alle Altersklassen

Eingetragen von: guidle

Streitvorbeugende Ausgestaltung für die Unternehmenspraxis: Sondervergütungen in Form von Bonus- oder Gratifikationszahlungen sind in der liechtensteinischen Unternehmenspraxis weit verbreitet. Während aufrechtem Arbeitsverhältnis sind sie ein probates Mittel zur Anerkennung bisheriger Leistungen und spornen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu künftigem Engagement an.

Gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen münden die sogenannten "Bonusklauseln" jedoch häufig in langwierigen Verfahren, die das Unternehmen - unabhängig von ihrem Ausgang - schnell tausende von Franken kosten können. Nicht selten sind solche Rechtsstreitigkeiten Unklarheiten bei der Formulierung, Fehlern bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme oder problembehafteten betrieblichen Übungen geschuldet. Sie wären also vermeidbar.

Kursleitung
Dr. iur. Christian Geisselmann ist als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht und der Verfahrensführung tätig. Er berät und vertritt seit Jahren liechtensteinische Unternehmen in arbeits- und unternehmensrechtlichen Causen.

Inhalt
-Grundlagen und Begriffe
-Auslegung schriftlicher Bonusklauseln
-Stillschweigende Anspruchsbegründung infolge wiederholter Ausrichtung
-Zulässige Höhe von Gratifikationen
-Zulässigkeit von Bedingungen
-Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes in Gratifikationssystemen
-Anteilsmässige Ausrichtung bei vorzeitigem Ausscheiden

Zielgruppe
Dieser Fortbildungskurs richtet sich an Personal­ver­antwortliche mit oder ohne juristischen Background, HR-Mitarbeiter/innen, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und interessierte Praktiker/innen. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, potentielle "Fallstricke" in Prämiensystemen zu erkennen, sie lernen den Umgang mit Sondervergütungen in gekündigten Arbeitsverhältnissen und werden mit konkreten Massnahmen zur präventiven Streitvermeidung vertraut gemacht. Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung und zahlreiche Case Studies garantieren dabei grösstmöglichen Praxisbezug.